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Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma VWL Umweltcentrum für Haustechnik GmbH

 

Für unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie besonders und durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

1. Kaufvertrag:

Der Kaufvertrag ist für den Käufer mit dem Abschluss verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 2 Wochen ab dem Ausstellungsdatum unter Angaben von sachlich gebotenen Gründen widerrufen wird. Als sachlich gebotene Gründe gelten Irrtum des Verkäufers über Modelle und Preis, Berechnungsfehler (Kalkulationsirrtum), Ausfall der Vorlieferanten, Preiserhöhung des Lieferanten, begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers etc.

2. Preise – Lieferungen:

Unsere Rechnungen sind – soweit nichts anderes vereinbart wird – sofort fällig und zahlbar.

Die Preisstellung gilt grundsätzlich ab Werk. Etwaige Frachtkosten werden separat auf den Rechnungen aufgeführt und sind mit der Gesamtrechnung zahlbar. - In Sonderfällen räumt der Verkäufer dem Kunden bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen bezogen auf das Rechnungsdatum Skonto in Höhe von 2% ein, alternativ innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Im Falle eines Kaufes über das Internet ist der Kaufpreis als Vorauskasse zu leisten mit einem Vorauskassenrabatt von 3%. Im übrigen gilt Zahlung des Gesamtbetrages bei Lieferung durch Nachnahme zzgl. der Nachnahmegebühr.

3. Lieferzeit – Lieferfrist:

Die vereinbarte Lieferfrist gilt nicht als Fixgeschäft im Sinne des BGB, sofern nicht ausdrücklich schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Vereinbarungen über die Lieferung zu einer bestimmten Tageszeit sind unverbindlich. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, sowohl im Betrieb des Verkäufers als auch im Betrieb des Vorlieferanten, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

4. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

5. Gefahrenübergang:

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware, den vereinbarten Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.

6. Abnahmeverzug:

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises für entstandene Kosten und Gewinnentgang fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt dem Verkäufer die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten, wie z. B. bei Sonderanfertigungen.

7. Rücktritt und Zurückbehaltungsrecht:

Der Verkäufer wird von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn der Hersteller die Produkte der bestellten Ware eingestellt hat oder durch behördliche Anordnungen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Ausstände, Aussperrungen, Mangel an Rohstoff  und alle Fälle höherer Gewalt die Ausführung unangemessen erschwert oder unmöglich wird, sofern diese Ereignisse erst nach Vertragsabschluss dem Verkäufer bekannt geworden sind. Über diese Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

8. Warenrücknahme:

Eine Warenrücknahme ist generell ausgeschlossen.

9. Gewährleistung:

Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) nur verlangen, wenn die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist endgültig fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert und nicht innerhalb angemessener Frist erbringt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch mutwillige oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 24 Monaten ab Lieferdatum. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Käufer diese nicht binnen zwei Wochen nach Übergabe rügt. Gegenüber Vollkaufleuten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Zahlungsbedingung:

Der Kaufpreis ist zu dem schriftlich vereinbarten Fälligkeitstermin und zu den Zahlungsbedingungen fällig.

11. Datenschutz:

Der Käufer ist damit einverstanden, dass persönliche Daten aus dem Kaufvertrag zur Be-/Verarbeitung und Auswertung im Unternehmen des Verkäufers gespeichert werden und im Rahmen der üblichen Bearbeitung in Teilen an Dritte übermittelt werden (z. B. an Vorlieferanten). Der Verkäufer ist berechtigt, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit des Käufers einzuholen. Der Käufer ist damit ausdrücklich einverstanden.

12. Vertragsänderungen:

Zusätzliche und abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.

13. Technische Änderungen:

Unsere Produkte unterliegen ständigem technischen Fortschritt und Weiterentwicklung. Wir behalten uns deshalb vor, Änderungen ohne eine gesonderte Benachrichtigung vorzunehmen.

14. Erfüllungsort:

Für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Erfüllungsort für beide Teile Stollberg.

15. Gerichtsstand:

Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öfentlich-rechtliches Sondervermögen ist Stollberg ausschließlich Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Sofern einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 
 
       
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